Abfallentsorgung – Bitte beachten!

Abfallentsorgung – Bitte beachten! Kehrichtmarken können bei der Gemeindeverwaltung Rottenschwil auch telefonisch 056 649 93 49 oder via gemeindeschreiber@rottenschwil.ch bestellt werden. Der Gemeinderat Rottenschwil bittet folgende Vorsichtsmassnahmen ab sofort für die Abfallentsorgung einzuhalten:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit einem separaten Abfallsack / einem Gemeindekehrichtsack auszustatten, dieser kann wie bisher als Hauskehricht entsorgt werden.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
  • Die Kehrichtsammelstelle ist nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Auch dort sind die Vorschriften des Bundes einzuhalten. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

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