Abfallentsorgung – Bitte beachten!

Kehrichtmarken können bei der Gemeindeverwaltung Rottenschwil auch telefonisch 056 649 93 49 oder via E-Mail an gemeindeschreiber@rottenschwil.ch bestellt werden. Der Gemeinderat Rottenschwil bittet folgende Vorsichtsmassnahmen ab sofort für die Abfallentsorgung einzuhalten:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenzupressen verknotet und in den Kehrichtsack gegeben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen.
  • Volle Abfallsäcke werden anschliessend wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben.
  • Ausnahme: In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die Abfalltrennung ebenfalls weitergeführt werden. Die separat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht von unter Quarantäne stehenden Personen in die Sammelstellen gebracht, sondern sollen zuhause gelagert werden, sofern es die Platzverhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Kehricht entsorgt werden.
  • Die Sammelstelle ist nur aufzusuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Auch dort sind die Vorschriften des Bundes einzuhalten. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

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