Abwasserverband Kelleramt; Öffentliche Auflage
Gestützt auf § 79 Abs. 3 des Gemeindegesetzes und gemäss Anhang 2, § 7 der Satzungen des Gemeindeverbandes wird das Budget 2025 in der Zeit vom 23. September bis 2. Oktober 2024 auf den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Ottenbach, Rottenschwil und Unterlunkhofen zur Einsichtnahme aufgelegt.
Beschlüsse des Vorstandes werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 5% der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen. Über das Verfahren gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.
Abwasserverband Kelleramt, Der Vorstand