Abwasserverband Kelleramt; Öffentliche Auflage

Gestützt auf § 79 Abs. 3 des Gemeindegesetzes und gemäss Anhang 2, § 7 der Satzungen des Gemeindeverbandes wird das Budget 2025 in der Zeit vom 23. September bis 2. Oktober 2024 auf den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Ottenbach, Rottenschwil und Unterlunkhofen zur Einsichtnahme aufgelegt.

 

Beschlüsse des Vorstandes werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 5% der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen. Über das Verfahren gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.

 

Abwasserverband Kelleramt, Der Vorstand

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