Aufhebung Tretrecht
Das Betreten von Wiesen und Feldern, das Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten mit Pferden auf Wiesen und Wäldern sind während der Vegetationszeit (zwischen 1. April und 31. Oktober) verboten. Sämtliche Rückstände von Hundehaufen sind mitzunehmen und korrekt zu entsorgen. Ebenso ist Pferdemist auf Flurstrassen nach dem Ausritt einzusammeln. Tiere und Landwirte danken für die Beachtung dieser Weisung.
