Aufnahme von Personen aus der Ukraine
Für Platzierungen in Privathaushalten arbeitet der Bund mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zusammen. Anknüpfungspunkte durch Verwandte/Bekannte werden dabei genutzt und bei der Platzierung berücksichtigt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe koordiniert mit den Kantonen die Direktplatzierungen von Personen in Privatunterkünften und meldet den Kantonen täglich die zugewiesenen Personen. Diese Meldungen leitet der Kanton so rasch wie möglich an die betroffenen Gemeinden weiter. Für die Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern bei Privatpersonen wurde ein Merkblatt mit den entsprechenden Voraussetzungen erarbeitet. Gerne erteilen wir Ihnen dazu entsprechende Auskünfte. Die Gemeinde ist froh, wenn Sie die zur Verfügung gestellten Wohngelegenheiten direkt bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe melden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.