Aufnahme von Personen aus der Ukraine

Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Schweiz und den Kanton Aargau entwickeln sich rasch und die Zahl der Personen aus der Ukraine, die auf der Flucht vor dem Krieg Schutz in der Schweiz suchen, dürfte in den kommenden Tagen und Wochen weiter stark ansteigen. Bei den Geflüchteten handelt es sich aktuell vor allem um Frauen und Kinder. Bund, Kanton und Gemeinden müssen strukturelle und organisatorische Voraussetzungen schaffen, um eine solch grosse Flüchtlingswelle bewältigen zu können. Dazu ist eine enge Kooperation nötig.

 

Derzeit zwei aus der Ukraine geflüchtete Personen in Rottenschwil untergebracht

Die gemeindeeigene Asylunterkunft ist vollständig belegt. Bei einer gesetzlichen Aufnahmepflichtquote von drei Personen beherbergt und betreut Rottenschwil derzeit fünf vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F VA) mit Nationalität Eritrea.

Soweit der Gemeindebehörde gemeldet wurden, sind in Rottenschwil gegenwärtig zwei aus der Ukraine geflüchtete Personen privat untergebracht. Der Gemeindesozialdienst steht mit den Gastgebern in Kontakt und bietet seine Unterstützung soweit als möglich an. Die Gemeindeverwaltung rät den aus der Ukraine geflüchteten Personen dringend, sich im Bundesasylzentrum der Asylregion Nordwestschweiz in Basel registrieren zu lassen und ein Gesuch um Schutzstatus S zu stellen. Das abgegebene Merkblatt des Kantonalen Sozialdienstes «Unterbringung von Ukrainerinnen und Ukrainern bei Privatpersonen» kann auch auf der Website www.ag.ch/ukraine abgerufen werden.

 

Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich herzlich für das Engagement der Bevölkerung. Bei Fragen oder Anliegen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

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