Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Mai 2021 veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2020
- Genehmigung der Jahresrechnung 2020
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts der Einwohnergemeinde Rottenschwil an Foehn Thomas und Foehn Ines mit den Kindern Jannis und Luisa
- Verschiedenes; Überweisungsantrag zur Erhöhung der Entschädigung des Gemeinderates auf die Amtsperiode 2022/2025
Die Beschlüsse der Traktanden 1 - 3 unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Die Beschlüsse der Traktanden 4 und 5 unterliegen nicht dem fakultativen Referendum und sind daher sofort in Rechtskraft erwachsen. Der Überweisungsantrag zur Erhöhung der Entschädigung des Gemeinderates auf die Amtsperiode 2022/2025 wird durch den Gemeinderat für die materielle Beschlussfassung an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2021 ordentlich traktandiert.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 5. Juli 2021