Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2021 veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Mai 2021
- Festsetzung der Entschädigung des Gemeinderates ab Amtsperiode 2022/2025 auf Gemeindeammann: CHF 15'500.00, Vizeammann: CHF 10'000.00 und Gemeinderäte je CHF 8'800.00
- Genehmigung des Budgets 2022 mit einem Steuerfuss von 99 %
- Genehmigung des Vertrages zwischen der Einwohnergemeinde Rottenschwil und der Einwohnergemeinde Besenbüren über die gemeinsame Benützung der Schiessanlage in der Gemeinde Rottenschwil und die Gewährung des Schiessrechtes an die Gemeinde Besenbüren
Die Beschlüsse der Traktanden 1 - 4 unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab der Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Montag, 27. Dezember 2021