Beschränkte Durchfahrt Werd-Oberlunkhofen ab 6. Februar 2023, Ausnahmebewilligungen für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Rottenschwil, Oberlunkhofen und Jonen

Ab dem 6. Februar 2023 wird die Rottenschwilerstrasse in Unterlunkhofen wegen der Strassensanierung und der komplexen Situation mit den Werkleitungen während ca. 10 Wochen gesperrt. Die offizielle Umleitung führt über Birri und Ottenbach. Trotzdem wird mit Ausweichverkehr über die Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen, welche sich im Besitz der Gemeinden Rottenschwil und Oberlunkhofen befindet, gerechnet. Gemäss aktuellen Verkehrszählungen während der ersten Bauetappe der Strassensanierung in Unterlunkhofen wurden rund 2‘800 Fahrzeuge in Werd und rund 5‘200 Fahrzeuge auf der Hauptstrasse in Rottenschwil gemessen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Vollsperrung der Rottenschwilerstrasse in Unterlunkhofen die Verkehrsbelastung auf der Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen nochmals zunimmt. Dadurch kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden. Im Weiteren handelt es sich bei der Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen um eine Gemeindestrasse. Die durch den Mehrverkehr versursachten Schäden müssen vollumfänglich durch die Gemeinden getragen werden. Es konnte bereits jetzt festgestellt werden, dass die Schäden durch den Mehrverkehr, verursacht durch die erste Bauetappe in Unterlunkhofen und die Vollsperrung der Verbindungsstrasse Birri-Ottenbach, zugenommen haben.

Aus diesen zwei genannten Gründen haben die Gemeinderäte Rottenschwil und Oberlunkhofen in Absprache mit dem Gemeinderat Jonen ab dem 6. Februar 2023 bis zur Aufhebung der Vollsperrung in Unterlunkhofen ein Fahrverbot während den Stosszeiten auf der Verbindungsstrasse Werd-Oberlunkhofen verfügt. Das Fahrverbot gilt von Rottenschwil her vor dem Ortsteil Werd und von Oberlunkhofen her ab der Abzweigung Werdstrasse von Montag bis Freitag von 6.00 – 9.00 Uhr und von 16.00 – 19.00 Uhr. Anwohner und Zubringer sowie die Zufahrt zum Restaurant Reussbrücke Ewig’s Liechtli in Werd sind gestattet. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Rottenschwil, Oberlunkhofen und Jonen können eine Ausnahmebewilligung bei der Gemeindekanzlei ihres Wohnortes beantragen.

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