Beschränktes Parkverbot bei der Schul- und Mehrzweckanlage

Die im August 2021 verfügte Verkehrsbeschränkung:

  • Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50) auf den Parkplätzen der Schul- und Mehrzweckanlage (Parzelle 114, Zufahrt Hauptstrasse und Stockmatten) mit dem Zusatz „24.00 - 06.00 – übrige Zeit Parkieren gestattet (Signal Nr. 4.17) Besucher und Personal Gemeinde, Kapelle, Schul- und Mehrzweckanlage“.

erwuchs nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist in Rechtskraft. Die Verkehrsbeschränkung wurde signalisiert. Bei Veranstaltungen sowie auf begründetes Gesuch hin, wird das Parkverbot für die entsprechende Zeit aufgehoben und die Signalisation abgedeckt.

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