Bewilligung zum Abbrennen von Feuerwerk

Gestützt auf § 16 des Polizeireglements hat der Gemeinderat Rottenschwil Herrn Aljoscha Fritschi und Frau Michelle Gehrig die Bewilligung für das Abfeuern eines Feuerwerks (Dauer 10 - 15 Minuten) am 31. Juli 2021, in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr, erteilt.

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