Einreichung Steuererklärung 2018 / Einführung Mahngebühren
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019; 1. Mahnung CHF 35.00, 2. Mahnung CHF 50.00.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für unselbstständig Erwerbende am 31. März 2019 abgelaufen ist und für selbstständig Erwerbende / Landwirte am 30. Juni 2019 abläuft. Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche „Code“ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Oder schicken Sie ganz unkompliziert eine E-Mail an fristen@oberwil-lieli.ch unter Angabe des gewünschten Fristerstreckungstermins.
Die ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung reichen Sie dem Regionalen Steueramt Oberwil-Lieli, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli ein, besten Dank. Die Steuerunterlagen werden direkt nach Abgabe eingescannt und anschliessend vernichtet. Wir bitten Sie daher, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli