Einreichung Steuererklärung 2018 – Versand kostenpflichtige Mahnungen
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für unselbstständig Erwerbende am 31. März 2019 und für selbstständig Erwerbende /
Landwirte am 30. Juni 2019 abgelaufen ist. Mitte August 2019 werden die entsprechenden Mahnungen verschickt. Seit dem Kalenderjahr 2019 fallen für diese Mahnungen Gebühren an; 1. Mahnung CHF 35.00, 2. Mahnung CHF 50.00.
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche „Code“ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Oder schicken Sie ganz unkompliziert eine E-Mail an fristen@oberwil-lieli.ch unter Angabe des gewünschten Fristerstreckungstermins.
Die ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung reichen Sie dem Regionalen Steueramt Oberwil-Lieli, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli ein, besten Dank. Die Steuerunterlagen werden direkt nach Abgabe eingescannt und anschliessend vernichtet. Wir bitten Sie daher, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen.
Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli