Einreichung Steuererklärung 2020 – Versand kostenpflichtige Mahnungen

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen für unselbstständig Erwerbende am 31. März 2021 und für selbstständig Erwerbende / Landwirte am 30. Juni 2021 abgelaufen ist. Mitte August 2021 werden die entsprechenden Mahnungen verschickt. Seit dem Kalenderjahr 2019 fallen für diese Mahnungen Gebühren an; 1. Mahnung CHF 35.00, 2. Mahnung CHF 50.00.

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche „Code“ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Die ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung reichen Sie dem Regionalen Steueramt Oberwil-Lieli, Dorfstrasse 52, 8966 Oberwil-Lieli ein, besten Dank. Die Steuerunterlagen werden direkt nach Abgabe eingescannt und anschliessend vernichtet. Wir bitten Sie daher, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

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