Einreichung Steuererklärung 2021

Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2022 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2022.

Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2022 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2022 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2022 können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb Ihrer Postanschrift.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2022 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer sowie unterjährige Steuererklärungen).

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli (056 648 42 30) gerne zur Verfügung.

Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

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