Einreichung Steuererklärung 2021

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner ist am 31. März 2022 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2022 ab.

Entsprechende Gesuche für Fristen können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb Ihrer Postanschrift.

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit ab dem 1. Juli 2022 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen).

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli (056 648 42 30) gerne zur Verfügung.

Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

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