Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie des Vizeammanns vom 25. September 2022 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang

Am 25. September 2022 findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates sowie den Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Innerhalb der Anmeldefrist für den ersten Wahlgang sind folgende Anmeldungen eingegangen:

 

Als Gemeinderatsmitglied:

- Bieri Ivan, 1966, von Trachselwald BE, Untere Rebbergstrasse 3 (parteilos, neu)

- Walker Jürg, 1963, von Altdorf UR, Allmendstrasse 4 (parteilos, neu)

 

Als Vizeammann:

- Grod Carla, 1972, von Rottenschwil AG und Winterthur ZH, Werd 8 (parteilos, neu)

 

Für den Gemeinderat ist gemäss § 30b Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich. Somit entfällt auch eine Nachmeldefrist. Im 1. Wahlgang vom Sonntag, 25. September 2022 kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtigte (nicht nur angemeldete) als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Als Vizeammann kann jemand aber nur gültige Stimmen erhalten, wenn er oder sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (d. h. der Name sowohl beim Gemeinderat wie auch beim Vizeammann aufgeführt wird). Die Angemeldeten werden den Stimmberechtigten in den Wahlunterlagen lediglich bekannt gegeben.

Zurück

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.