Ersatzwahl eines Stimmenzählers

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf Sonntag, 12. März 2023, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

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