Ersatzwahl eines Stimmenzählers vom 12. März 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; 1. Wahlgang
Am 12. März 2023 findet die Ersatzwahl eines Stimmenzählers für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Innerhalb der Anmeldefrist für den ersten Wahlgang sind keine Anmeldungen eingegangen. Im 1. Wahlgang vom Sonntag, 12. März 2023 kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtigte gültige Stimmen erhalten.