Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 auf den Sonntag, 18. August 2019, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 5. Juli 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).