Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf Sonntag, 27. November 2022, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 14. Oktober 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

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