Ersatzwahl für einen Stimmenzähler; 2. Wahlgang am 18. Juni 2023
Somit findet am 18. Juni 2023 ein 2. Wahlgang statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang d. h. bis spätestens Mittwoch, 22. März 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Im zweiten Wahlgang sind nur angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten wählbar.