Ersatzwahl für einen Stimmenzähler; 2. Wahlgang am 18. Juni 2023

Somit findet am 18. Juni 2023 ein 2. Wahlgang statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang d. h. bis spätestens Mittwoch, 22. März 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Im zweiten Wahlgang sind nur angemeldete Kandidatinnen und Kandidaten wählbar.

Zurück

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.