Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 auf Sonntag, 18. Juni 2023, festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VPGR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Freitag, 5. Mai 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).

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