Feuerungskontrolle
Die gemäss Luftreinhalteverordnung vorgeschriebene messtechnische Überprüfung der Öl- und Gasfeuerungen wird in dieser Heizperiode fällig. Gemäss Änderung der Luftreinhalteverordnung sind seit Januar 2006 neben den bisher üblichen Messungen von Russ, Kohlenmonoxid, Abgasverlusten und Öltest neu auch die Emissionen der Stickoxide zu messen. Diese Kontrollen können entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, durch eine Servicefirma (im Rahmen des Serviceabos oder als Einzelauftrag) oder durch eine andere berechtigte Person ausgeführt werden. Anlagebetreiber, welche die Kontrollen durch das Servicegewerbe oder eine andere berechtigte Person ausführen lassen, müssen den mit der Kontrollvignette versehenen Feuerungsrapport bis spätestens Ende Dezember 2019 dem amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Ewald Trottmann, dipl. Kaminfegermeister, im Baumgarten 5, 5623 Boswil, zustellen. Ölfeuerungen, welche nicht durch private Servicefirmen kontrolliert wurden, werden automatisch durch den amtlichen Feuerungskontrolleur geprüft.