Gebührenreduktion Grundgebühr und Kehricht per 1. Januar 2024
Gemäss § 25 Abs. 4 des Abfallreglements der Gemeinde Rottenschwil kann der Gemeinderat die Gebühren bei Bedarf anpassen. Da die gewünschte Reduktion der Einnahmen und somit der Abbau der Reserven noch nicht erreicht wurde, hat der Gemeinderat eine Gebührenreduktion per 1. Januar 2024 beschlossen. Nachfolgend finden Sie die veränderten Tarife. Die Gebühren für Grüngut bleiben unverändert.
Bezeichnung |
Preis ab 01.01.2024 |
Grundgebühr Haushalt |
CHF 30.00 |
Grundgebühr Gewerbe |
CHF 30.00 |
Multi-Kehricht-Markenbogen für 17 l, 35 l, 60 l und 110 l |
CHF 13.00 pro Bogen |
Containerplombe Einzelleerung max. 800 l |
CHF 25.00 pro Stück |