Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2026 – 2029; Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025
Folgendes Behördenmitglied hat per 31. Dezember 2025 seinen Rücktritt bekannt gegeben:
- Hoppler Walter, Stimmenzähler
Alle anderen Behörden- und Kommissionsmitglieder stellen sich für die neue Amtsperiode 2026/2029 erneut zur Verfügung.
An dieser Stelle danken wir allen Behörden- und Kommissionsmitgliedern herzlich für ihren sehr geschätzten Einsatz und die gute Zusammenarbeit.
Der Volkswahl unterliegen die folgenden Behörden/Kommissionen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderats sowie Gemeindeammann und Vizeammann
- 3 Mitglieder der Finanzkommission
- 2 Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler)
- 3 Mitglieder der Regionalen Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Regionalen Steuerkommission
Anmeldeverfahren generell
Wahlvorschläge sind nach § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr) einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung (diese ist bereits auf dem Anmeldeformular) beizulegen.
Die Anmeldeformulare für den ersten Wahlgang können ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gemeindeammann und Vizeammann werden, nachdem in unserer Gemeindeordnung keine andere Regelung enthalten ist, nach § 27 Ziff 4 lit. a GPR am gleichen Tag, d.h. ebenfalls am 28. September 2025, gewählt.
Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung von Kandidaten können per sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Nach § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.
Die Wahl des Gemeinderates, des Gemeinde- und Vizeammanns findet in jedem Fall an der Urne statt (§ 30 b GPR).
Für die Wahl der restlichen Behörden und Kommissionen gilt: Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.
Das Datum für einen allfälligen zweiten Wahlgang wurde auf den 30. November 2025 festgelegt.
Anmeldeverfahren Mitglieder und Ersatzmitglied Regionale Steuerkommission
Für die Wahl der regionalen Steuerkommission ist anlässlich der im Herbst anstehenden Gesamterneuerungswahlen ein eigener Wahlkreis mit allen beteiligten Gemeinden zu bilden. Somit sind alle Personen aus den angeschlossenen Gemeinden gemeindeübergreifend wählbar.
Die Gemeinderäte der am regionalen Steueramt von Oberwil-Lieli angeschlossenen Gemeinden, haben den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 auf Sonntag, 28. September 2025, und den allfälligen zweiten Wahlgang auf Sonntag, 30. November 2025, festgelegt.
Im ersten Wahlgang darf sich aus den sieben Gemeinden (Aristau, Arni, Besenbüren, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rottenschwil, Unterlunkhofen) jede stimmberechtigte Person zur Wahl zur Verfügung stellen und ein Wahlvorschlagsformular einreichen.
Die Wahlvorschlagformulare sind von 10 Stimmberechtigten aus den sieben Gemeinden zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr) einzureichen.
