Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission für die Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang vom 26. November 2021, Stille Wahl

Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 21. Oktober 2021 nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

 

Finanzkommission (1 Sitz)

  • Granwehr Urs, 1963, von Zürich, Ziegelackerfeld 21, neu

 

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Der Gemeinderat Rottenschwil dankt Urs Granwehr für seine Bereitschaft, sich in der Gemeinde Rottenschwil zu engagieren und wünscht ihm alles Gute und viel Freude für seine Kommissionstätigkeit.

Da nun alle kommunalen Behörden und Kommissionen vollzählig sind, findet am 28. November 2021 keinen zweiten Wahlgang statt.

Zurück

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.