Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025
Für die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates wurden fristgerecht folgende Kandidatinnen und Kandidaten in der vorgeschriebenen Form angemeldet:
Als Gemeinderatsmitglieder (5 Sitze)
- Moor Daniel, 1959, von Oberweningen ZH, Untere Rebbergstrasse 4, parteilos, bisher
- Weideli Martin, 1991, von Zürich ZH, Hausmatten 2, parteilos, bisher
- Choleva Maja, 1980, von Rottenschwil AG, Zinslandstrasse 22b, parteilos, bisher
- Merz Susanne, 1966, von Embrach ZH, Hauptstrasse 38, parteilos, neu
- Grod Carla, 1972, von Rottenschwil AG, Werd 8, parteilos, neu
Die Anmeldefrist für den Gemeinderatssitz für die Amtsperiode 2022/2025 ist am 13. August 2021 abgelaufen. Bis zur ordentlichen Anmeldefrist sind fünf Kandidaturen für den Gemeinderat eingegangen.
Für den Gemeinderat ist gemäss § 30b des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich. Somit entfällt auch eine Nachmeldefrist. Im 1. Wahlgang vom Sonntag, 26. September 2021 kann jede und jeder wahlfähige Stimmberechtigte als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Sollten nach dem 1. Wahlgang nicht alle Sitze besetzt werden, erfolgt der 2. Wahlgang am 28. November 2021.
Als Gemeindeammann (1 Sitz)
- Moor Daniel, 1959, von Oberweningen ZH, Untere Rebbergstrasse 4, parteilos, neu
Als Vizeammann (1 Sitz)
- Weideli Martin, 1991, von Zürich ZH, Hausmatten 2, parteilos, neu
Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns erfolgt gleichzeitig. Bei den Gemeinderatswahlen kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a GPR).