Gesamterneuerungswahl eines Stimmenzählers für die Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang vom 18. Juni 2023, Stille Wahl
Nachdem innert der Nachmeldefrist eine Anmeldung eingegangen ist, hat das Wahlbüro gemäss § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 6. April 2023 nachstehende Person in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:
Stimmenzählerin (1 Sitz)
- Grod Jeannine, 2003, von Rottenschwil, Werd 8, neu
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Der Gemeinderat Rottenschwil dankt Jeannine Grod für ihre Bereitschaft, sich in der Gemeinde Rottenschwil zu engagieren und wünscht ihr alles Gute und viel Freude in der neuen Tätigkeit.