Gesamterneuerungswahlen der Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2022/2025; 2. Wahlgang, Nachmeldefrist

Für den 2. Wahlgang der Gesamterneuerungswahl der Finanzkommission wurde fristgerecht folgender Kandidat in der vorgeschriebenen Form angemeldet:

 

Finanzkommission (1 Sitz)

  • Granwehr Urs, 1963, von Zürich, Ziegelackerfeld 21, parteilos, neu

 

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis Dienstag, 19. Oktober 2021) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

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