Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 – Allfällige Rücktritte bekannt geben bis 31. Mai 2021 – zur Erinnerung
Im Herbst dieses Jahres finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 statt.
Das Wahlbüro ersucht alle amtierenden Mitglieder von Behörden und Kommissionen, die der Volkswahl unterliegen (Gemeinderat, Finanzkommission, Stimmenzähler), sowie alle Personen, die Mitglied einer (nicht der Volkswahl unterliegenden) ständigen oder nicht ständigen gemeinderätlichen Kommission sind, ein Nebenamt bekleiden oder eine andere Funktion im Dienste der Gemeinde erfüllen und sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen möchten, dies dem Gemeinderat bis spätestens 31. Mai 2021 schriftlich oder per E-Mail an gemeindeschreiber@rottenschwil.ch zu melden.
Der 1. Wahlgang findet am 26. September 2021 und ein allfälliger zweiter Wahlgang am 28. November 2021 statt.