Gesamterneuerungswahlen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025 Stille Wahlen

Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 25. August 2021 nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2022/2025 als gewählt erklärt:

 

als Mitglieder der Finanzkommission

  • Hoppler Silvia, 1953, von Rottenschwil AG, Weidli 5
  • Huber Peter, 1957, von Oberlunkhofen AG, Zinslandstrasse 15

 

als Stimmenzähler / Mitglieder des Wahlbüros

  • Hoppler Walter, 1953, von Rottenschwil AG, Hauptstrasse 19a
  • Sandmeier Fabian, 1996, von Staufen AG, Untere Rebbergstrasse 6

 

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Der Gemeinderat Rottenschwil dankt den Gewählten für ihre Bereitschaft, sich in der Gemeinde Rottenschwil zu engagieren und wünscht ihnen alles Gute und viel Freude für ihre Behördentätigkeit.

 

Zur Besetzung folgender Sitze findet am 26. September 2021 der 1. Wahlgang statt:

  • 5 Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeammann und Vizeammann
  • 1 Mitglied der Finanzkommission

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