Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029

Stille Wahlen

Nachdem innert der Nachmeldefrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das Wahlbüro gemäss § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) am 28. August 2025 nachstehende Personen in stiller Wahl für die Amtsperiode 2026/2029 als gewählt erklärt:

 

als Mitglieder der Finanzkommission

-     Abt Patricia, 1963, von Rottenschwil AG, Zinslandstrasse 25

-     Granwehr Urs, 1963, von Zürich ZH, Ziegelackerfeld 21

-     Kindler Marcel, 1967, von Bolligen BE, Hauptstrasse 27

 

als Stimmenzähler / Mitglieder des Wahlbüros

-     Grod Jeannine, 2003, von Rottenschwil AG, Werd 8

-     Ithen Michelle, 1996, von Unterägeri ZG, Obere Rebbergstrasse 8

 

Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement des Innern des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Der Gemeinderat Rottenschwil dankt den Gewählten für ihre Bereitschaft, sich in der Gemeinde Rottenschwil zu engagieren und wünscht ihnen alles Gute und viel Freude für ihre Behördentätigkeit.

 

Zur Besetzung folgender Sitze findet am 28. September 2025 der 1. Wahlgang statt:

·      5 Mitglieder des Gemeinderates sowie Gemeindeammann und Vizeammann

·      3 Mitglieder der Regionalen Steuerkommission (Wahlkreis von 7 Gemeinden)

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