Leinenpflicht Hunde

Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald, am Waldrand und entlang fliessender Gewässer an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses.

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