Platzanpassung in Werd; Parkplatz bei Reussbrücke

Wie bereits vorangekündigt wurde in Werd der linksufrige Einbauplatz durch die armasuisse Immobilien erhöht. Der Kanton Aargau hat als Eigentümer der Parzelle verfügt, dass der Platz nicht mehr durch die Bevölkerung als Parkplatz benutzt werden darf. Die Gemeinde Rottenschwil wurde beim Entscheid über die dauerhafte Schliessung des Platzes nicht miteinbezogen. Im Moment ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS mit dem Kanton in Abklärung, ob und wie die Auflage umgesetzt werden soll. Der Entscheid, ob die Auflage durchgesetzt werden soll, wird seitens Kanton bis voraussichtlich Mitte August 2020 erfolgen.

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