Rechnungsstellung an die Gemeinde

Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die das Jahr 2019 betreffend, sind bis spätestens am 30. November 2019 der Abteilung Finanzen einzureichen. Zur Überweisung der Guthaben ist die Angabe der IBAN-Nummer eines Bank- oder Postkontos unerlässlich. Besten Dank.

Zurück