Rechnungsstellung an die Gemeinde

Rechnungen für Lieferungen, Leistungen und Arbeiten für die Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die das Jahr 2021 betreffend, sind bis spätestens am 30. November 2021 unter Angabe der IBAN-Nummer eines Bank- oder Postkontos einzureichen. Besten Dank.

Zurück

Auf unserer Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.

Diese Gruppe beinhaltet alle Skripte für analytisches Tracking und zugehörige Cookies.