Rechtskraft der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und fakultatives Referendum

Nach Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020, mit Ausnahme des Traktandums 6, am 28. Dezember 2020 in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss «Genehmigung eines Verpflichtungskredites von CHF 639'000.00 (inkl. MWST) für die Sanierung der Werdstrasse/Hausmatten (Strasse und Werkleitungen)» unter Traktandum 6 der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2020 mit 220 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen wurde.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zustande gekommen. Die massgebende Zahl der Stimmberechtigten belief sich auf 678. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt ¼ oder 170. Total eingereicht wurden 240 Unterschriften, wovon 220 gültig und somit 20 ungültig sind. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

Der Gemeinderat hat das Datum für die Urnenabstimmung auf den 7. März 2021 festgelegt.

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