Rechtskraft der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2022 am 27. Dezember 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2022 am 27. Dezember 2022 in Rechtskraft erwachsen.