Rechtskraft der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2024 am 23. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2024 am 23. Dezember 2024 in Rechtskraft erwachsen.