Regionale Steuerkommission; Ersatzmitglied Stille Wahlen

Nachdem die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitzen entspricht und in der Nachmeldefrist keine neuen Kandidaten/Kandidatinnen angemeldet wurden, kann eine stille Wahl durchgeführt werden (§ 30a Abs. 2 GPR). Für das Ersatzmitglied der Regionalen Steuerkommission findet somit am 28. September 2025 keine Urnenwahl statt.

Die stille Wahl des Ersatzmitgliedes der Regionalen Steuerkommission wird durch die Gemeinde Oberwil-Lieli im Namen des Wahlkreises der sieben angeschlossenen Gemeinden (Arni, Aristau, Besenbüren, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Unterlunkhofen und Rottenschwil) durchgeführt.

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