Regionale Steuerkommission; Mitglieder und Ersatzmitglied Stille Wahlen

Nachdem die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitzen entspricht und in der Nachmeldefrist keine neuen Kandidaten/Kandidatinnen angemeldet wurden, kann eine stille Wahl durchgeführt werden (§ 30a Abs. 2 GPR). Für Mitglieder und das Ersatzmitglied der Regionalen Steuerkommission finden somit am 26. September 2021 keine Urnenwahlen statt.

Die stille Wahl der Mitglieder und des Ersatzmitgliedes der Regionalen Steuerkommission wird durch die Gemeinde Oberwil-Lieli im Namen des Wahlkreises der sechs angeschlossenen Gemeinden (Arni, Aristau, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Unterlunkhofen und Rottenschwil) durchgeführt.

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