Rückblick Rottenschwiler Runder Tisch vom 27. August 2020

Am letzten Donnerstag hat der Rottenschwiler Runde Tisch zum Thema Bauverwaltung stattgefunden. Der Gemeinderat dankt allen Anwesenden für ihr Interesse und die angeregten Gespräche. Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Inputreferats der Regionalen Bauverwaltung WSW AG.

Das Raumplanungsgesetz des Bundes und das Baugesetz sowie die Bauverordnung des Kantons Aargau regeln die Baubewilligungspflicht. Beim Begriff Bauten und Anlagen handelt es sich dabei vor allem um fest mit dem Boden verankerte Bauwerke, Strassen, Parkplätze aber auch um Gruben, Terrainveränderungen und Freizeitanlangen. In der Bauverordnung § 49 und § 49a werden Baubewilligungsfreie Anlagen und Bauten deklariert. Dabei handelt es sich insbesondere um Kleinstbauten, Zäune, temporäre Bauten, Garten- und Aussenraumgestaltungen, Wahlplakate und Solaranlagen. Die weiteren gesetzlichen Normen wie z. B. die Grenzabstände müssen trotzdem eingehalten werden. Spätere Nutzungsänderungen unterliegen ebenfalls der Baubewilligungspflicht, sofern öffentliche oder nachbarschaftliche Interessen betroffen sind.

Es ist empfehlenswert, sich vor dem Bauen über die Baubewilligungspflicht des geplanten Vorhabens zu informieren. Die Gemeindeverwaltung und die Bauverwaltung WSW AG beraten Sie gerne.

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