Schutzkonzept für die Sportanlage
Die Bestimmungen des Bundes lassen ab 11. Mai bzw. 6. Juni 2020 unter gewissen Voraussetzungen die Sporttrainings wieder zu. Eine der Vorschriften ist, dass sowohl die Betreiber von Sportstätten als auch die Vereine sowie deren übergeordneter Verband je über ein Schutzkonzept verfügen. Der Gemeinderat Rottenschwil hat ein Schutzkonzept für die die Sportanlage erstellt. Vereine oder Gruppen, welche den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen möchten, haben dies der Gemeindekanzlei mit einem Meldeformular mitzuteilen.
Der Gemeinderat wünscht einen guten und unfallfreien Trainingsstart.