Schutzkonzept Gemeindeversammlungen vom 18. November 2021
Gestützt auf die übergeordneten Vorgaben sind für die Gemeindeversammlungen vom 18. November 2021 folgende Regeln zu beachten:
- Für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung ist kein Covid-Zertifikat notwendig.
- Für alle Teilnehmer/innen gilt eine Maskenpflicht, sofern die Betroffenen keine medizinischen Ausnahmebewilligungen vorlegen.
- Die Maskenpflicht gilt während der gesamten Anwesenheit und bei Wortmeldungen.
- Die Gemeinde stellt allen Teilnehmenden eine Maske zur Verfügung.
- Die Teilnehmenden sind angehalten, sich beim Eintreffen sowie beim Verlassen des Versammlungslokals die Hände zu desinfizieren. Es wird ausreichend Desinfektionsmittel durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Alle Personen halten einen Abstand von mindestens 1.5 Meter zueinander ein. Damit dies möglich ist, finden die Versammlungen in der Turnhalle statt. Von den Abstandsvorschriften ausgenommen sind Personen desselben Haushalts.
- Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen ist auf die Teilnahme an den Gemeindeversammlungen zu verzichten.
- Auf dem Stimmrechtsausweis ist die Telefonnummer zu ergänzen. Der Stimmrechtsausweis muss den Stimmenzählern abgegeben werden.
- Für Pressemitglieder und Gäste sind zwingend die Kontaktdaten zu registrieren.
- Der Gemeinderat führt über die Kontaktdaten der Teilnehmer/innen der Versammlung eine Liste, welche mindestens 14 Tage nach der Versammlung aufzubewahren und im Quarantänefall den kantonalen Behörden zu übergeben ist.
- Nach der Versammlung ist das Versammlungslokal von hinten nach vorne, Reihe für Reihe, in geordneten Abständen zu verlassen.
- Für die Teilnahme am anschliessenden Apéro im Raum Oase ist ein Covid-Zertifikat notwendig.
Allfällige Änderungen aufgrund neuer Vorschriften des Bundes oder des Kantons bleiben vorbehalten.