Schutzkonzept Gemeindeversammlungen vom 19. November 2020

Der Gemeinderat hat sich Gedanken über die Durchführung der Gemeindeversammlungen gemacht. Gemäss Weisung der kantonalen Gemeindeabteilung ist die Absage der Gemeindeversammlung nur aufgrund mangelnder geeigneter Räumlichkeiten oder wenn ernsthafte Anzeichen dafür vorliegen, dass eine beträchtliche Anzahl Stimmberechtigter aus epidemiologischen Gründen nicht teilnehmen wird, zulässig. Damit alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teilnehmen können hat der Gemeinderat ein Schutzkonzept erarbeitet. Es sind folgende Regeln zu beachten:

  • Für alle Teilnehmer/innen gilt eine Maskenpflicht, sofern die Betroffenen keine medizinischen Ausnahmebewilligungen vorlegen.
  • Die Maskenpflicht gilt während der gesamten Anwesenheit und bei Wortmeldungen.
  • Die Gemeinde stellt allen Teilnehmenden eine Maske zur Verfügung.
  • Die Teilnehmenden sind angehalten, sich beim Eintreffen sowie beim Verlassen des Versammlungslokals die Hände zu desinfizieren. Es wird ausreichend Desinfektionsmittel durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
  • Alle Personen halten einen Abstand von mindestens 1.5 Meter zueinander ein. Damit dies möglich ist, finden die Versammlungen in der Turnhalle statt. Von den Abstandsvorschriften ausgenommen sind Personen desselben Haushalts.
  • Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen ist auf die Teilnahme an den Gemeindeversammlungen zu verzichten.
  • Auf dem Stimmrechtsausweis ist die Telefonnummer zu ergänzen.
  • Der Stimmrechtsausweis muss dem Stimmenzähler abgegeben werden.
  • Für Pressemitglieder und Gäste sind zwingend die Kontaktdaten zu registrieren.
  • Der Gemeinderat führt über die Kontaktdaten der Teilnehmer/innen der Versammlung eine Liste, welche mindestens 14 Tage nach der Versammlung aufzubewahren und im Quarantänefall den kantonalen Behörden zu übergeben ist.
  • Wer eine Wortmeldung machen möchte, meldet sich per Handzeichen. Darauf wird ein Stimmenzähler das Mikrofon für die Wortmeldung bringen. Das Mikrofon wird zwischen den Wortmeldungen desinfiziert.
  • Auf die Durchführung eines Apéros im Nachgang an die Versammlungen wird verzichtet.
  • Nach der Versammlung ist das Versammlungslokal von hinten nach vorne, Reihe für Reihe, in geordneten Abständen zu verlassen.

Allfällige Änderungen aufgrund neuer Vorschriften des Bundes oder des Kantons bleiben vorbehalten.

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