Schutzkonzept Gemeindeversammlungen vom 26. Mai 2021
Für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung sind folgende Schutzmassnahmen zu beachten:
- Für alle Teilnehmer/innen gilt eine Maskenpflicht, sofern die Betroffenen keine medizinischen Ausnahmebewilligungen vorlegen.
- Die Maskenpflicht gilt während der gesamten Anwesenheit und bei Wortmeldungen.
- Die Gemeinde stellt allen Teilnehmenden eine Maske zur Verfügung.
- Die Teilnehmenden sind angehalten, sich beim Eintreffen sowie beim Verlassen des Versammlungslokals die Hände zu desinfizieren. Es wird ausreichend Desinfektionsmittel durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.
- Alle Personen halten einen Abstand von mindestens 1.5 Meter zueinander ein. Damit dies möglich ist, finden die Versammlungen in der Turnhalle statt. Von den Abstandsvorschriften ausgenommen sind Personen desselben Haushalts.
- Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen ist auf die Teilnahme an den Gemeindeversammlungen zu verzichten.
- Auf dem Stimmrechtsausweis ist die Telefonnummer zu ergänzen.
- Der Stimmrechtsausweis muss dem Stimmenzähler abgegeben werden.
- Für Pressemitglieder und Gäste sind zwingend die Kontaktdaten zu registrieren.
- Der Gemeinderat führt über die Kontaktdaten der Teilnehmer/innen der Versammlung eine Liste, welche mindestens 14 Tage nach der Versammlung aufzubewahren und im Quarantänefall den kantonalen Behörden zu übergeben ist.
- Wer eine Wortmeldung machen möchte, meldet sich per Handzeichen. Darauf wird ein Stimmenzähler das Mikrofon für die Wortmeldung bringen. Das Mikrofon wird zwischen den Wortmeldungen desinfiziert.
- Auf die Durchführung eines Apéros im Nachgang an die Versammlungen wird verzichtet.
- Nach der Versammlung ist das Versammlungslokal von hinten nach vorne, Reihe für Reihe, in geordneten Abständen zu verlassen.
Allfällige Änderungen aufgrund neuer Vorschriften des Bundes oder des Kantons bleiben vorbehalten.
