Steuererklärung 2022

Die Steuererklärung 2022 wurde verschickt. Die Software EasyTax 2022 steht auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download bereit; die EasyTax-CD wird nicht mehr produziert und bereitgestellt. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2023 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2023. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2023 keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2023 können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragen. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb Ihrer Postanschrift. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2022 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2023 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Für Fragen zu EasyTax wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 062/835 25 55. Ihr Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

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