Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019

Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Neu gilt eine Mahngebühr von CHF 35.00, bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50.00. Das Gesuch um eine Fristerstreckung bleibt weiterhin möglich. Dieser Antrag ist kostenlos.

CHF 35.00 beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, ist gemäss der revidierten Verordnung zum kantonalen Steuergesetz «für rechtskräftig veranlagte Steuern sofort Betreibung einzuleiten». Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt neu CHF 100.00.

Mahngebühren werden nur für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt. Noch keine Mahngebühren werden bei den direkten Bundessteuern, den Quellensteuern sowie den juristischen Personen verrechnet.

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