Verkehrsbeschränkungen

In Zusammenhang mit der Projektauflage 'Besenbüren IO/AO und Rottenschwil AO; Sanierung und Verbreiterung K 359, Sanierung K 260, Kreisel K 260/K 359 und K 260/K 358, Radroute R655'

K 260 und K 358, ausserorts

- Kreisverkehrsplatz; in allen Kreiseleinfahrten

- Kein Vortritt; in allen Kreiseleinfahrten

- Hindernis rechts umfahren; Mittelinsel Kreisel

Hinweis: Ersetzt Amtsblattausschreibung vom 26.04.1993;

Einmündung der K 358 in die K 260

- Kein Vortritt K 358, Abschnitt Kreisel – Beginn signalisierter Innerort, ausserorts

- Höchstgeschwindigkeit 60 km/h K 358, K 260 und K 359, Radweg R655, ausserorts

- Gemeinsamer Rad- und Fussweg, mit Zusatztafel 'Landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet'; (Abschnitt an K 260, nordwestliche Bushaltestelle bis Abzweigung Radweg/Wegparzelle 341)

- Kein Vortritt; Einmündung Radweg in K 358, K 260 und K 359

K 260 und K 359, ausserorts

- Kreisverkehrsplatz; in allen Kreiseleinfahrten

- Kein Vortritt; in allen Kreiseleinfahrten

- Hindernis rechts umfahren; Mittelinsel Kreisel

K 359, ab Gemeindegebiet Rottenschwil – Kreisel, ausserorts

- Höchstgeschwindigkeit 60 km/h

 

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung(en) sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt, vom 5. März 2022 bis 4. April 2022, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Aarau, 25. Februar 2022 Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau

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